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Fußweg Altenau / Jesuitenhof: Ortsrat fordert rechtliche Klärung (9.6.2026)

Der geplante Ausbau eines Gehwegs im Bereich Altenau / Jesuitenhof stößt im Ortsrat Himmelsthür auf deutliche Kritik. Aus Sicht des Gremiums ist eine zentrale Frage bislang ungeklärt: Handelt es sich bei der betroffenen Fläche überhaupt um öffentlichen Raum oder weiterhin um Privatgrundstück?

Entscheidend ist dabei nicht der äußere Eindruck vor Ort, sondern allein die rechtliche Einordnung nach dem Straßenrecht. Eine Fläche wird nur dann Teil des öffentlichen Verkehrsraums, wenn sie ausdrücklich durch eine sogenannte Widmung dem öffentlichen Verkehr zugeordnet wurde. Eine solche Widmung ist ein formeller Verwaltungsakt, der nachweisbar beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden muss. Ohne diesen Nachweis besteht kein öffentliches Nutzungsrecht – unabhängig davon, wie die Fläche aktuell erscheint.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist nicht belegt, ob und wann eine entsprechende Widmung für den strittigen Bereich erfolgt ist. Auch bleibt unklar, ob die Fläche im Straßenverzeichnis der Stadt geführt wird. Historische Fotos sowie die unklare Katasterlage lassen derzeit eher Zweifel an einer eindeutigen öffentlichen Einordnung erkennen.

Der Ortsrat Himmelsthür fordert die Stadtverwaltung daher auf, die rechtliche Grundlage vollständig und transparent offenzulegen. Insbesondere sind alle relevanten Widmungsunterlagen, Pläne und Verzeichnisse vorzulegen, aus denen sich eindeutig ergibt, ob die Fläche tatsächlich öffentlich gewidmet ist.

Ortsbürgermeister Dr. Christian Stock erklärt dazu:
„Bevor hier Maßnahmen umgesetzt werden, erwarten wir eine eindeutige und überprüfbare Rechtsgrundlage. Ohne belegte Widmung kann privater Grund nicht einfach als öffentlicher Gehweg eingeordnet werden.“

Der Ortsrat Himmelsthür spricht sich weiterhin geschlossen gegen die aktuellen Planungen aus und fordert zunächst eine klare Klärung der Rechtslage. Erst auf dieser Grundlage kann über weitere Schritte entschieden werden.

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