Der Himmelsthürer Forst im Bereich des Escherbergs ist weit mehr als ein naturnaher Erholungsraum. Er ist ein historisch gewachsener Waldraum, der seit Jahrhunderten von gemeinschaftlicher Nutzung, klar geregelten Rechten und enger Zusammenarbeit der umliegenden Orte geprägt ist.
Der „Güldene Winkel“ – eine frühe Gemeinschaft
Bereits im 16. Jahrhundert bildeten Himmelsthür und Sorsum gemeinsam mit Emmerke sowie Groß‑ und Klein Escherde den sogenannten „Güldenen Winkel“ im Amt Steuerwald. Diese Verbindung beruhte nicht nur auf räumlicher Nähe, sondern auf gemeinsamen Interessen an Wald‑, Weide‑ und Nutzungsrechten im Escherberg.
Diese historische Gemeinschaft wirkt bis heute fort: Die Forstgenossenschaften der beteiligten Orte verwalten noch immer die Holzanteile im Escherberg, deren Nutzungsrechte ihren Ursprung in dieser frühen Zeit haben. Damit steht der Himmelsthürer Forst beispielhaft für eine über Jahrhunderte gewachsene Form gemeinschaftlicher Verantwortung für Wald und Landschaft.
Der Hudestein von 1670 – ein Rechtsdenkmal im Wald
Ein herausragendes Zeugnis dieser Geschichte ist der sogenannte Hudestein, der sich am Übergang zum Escherberg an der Grenze zwischen Hildesheim‑Sorsum und der Gemarkung Haus Escherde (Gronau/Leine) befindet. Die etwa 1,60 Meter hohe Sandsteinstele wurde 1670 errichtet und trägt auf beiden Seiten eine Inschrift.

Der Hudestein dokumentiert die Beilegung langjähriger Streitigkeiten über das Viehweiden im Bereich des Baches Beuster. In dem damals lichten Eichenwald wurden Rinder und Schweine zur Mast gehütet – ein Umstand, der immer wieder zu Konflikten zwischen den beteiligten Dörfern führte. Unter Vermittlung des Holzgerichtsherren des Escherbergs, Domherr Johann Adolf Freiherr von Fürstenberg (1631–1704), wurde schließlich ein verbindlicher Vertrag geschlossen.
Der Stein gibt den Inhalt dieser Weide‑ und Nutzungsordnung wieder und nennt sowohl den Gerichtsherren als auch die beteiligten Zeugen, darunter den damaligen Holzförster, einen Kötner aus Emmerke und den Holzschreiber. Ursprünglich war der Hudestein Teil einer Kette von Grenzsteinen, von der heute nur noch wenige Exemplare erhalten sind.Der Hudestein dokumentiert die Beilegung langjähriger Streitigkeiten über das Viehweiden im Bereich des Baches Beuster. In dem damals lichten Eichenwald wurden Rinder und Schweine zur Mast gehütet – ein Umstand, der immer wieder zu Konflikten zwischen den beteiligten Dörfern führte. Unter Vermittlung des Holzgerichtsherren des Escherbergs, Domherr Johann Adolf Freiherr von Fürstenberg (1631–1704), wurde schließlich ein verbindlicher Vertrag geschlossen.
Im Jahr 2024 rückte der Hudestein erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Vertreter der beteiligten Orte, Heimatforschung, Denkmalpflege und des Landkreises Hildesheim trafen sich vor Ort, um die Bedeutung dieses frühneuzeitlichen Rechtsdenkmals zu würdigen. Der Stein gilt als seltenes kulturhistorisches Zeugnis und als wichtiges Dokument regionaler Rechts‑, Wald‑ und Nutzungsgeschichte.
Durch Alter, Beschädigungen und Verwitterung sind die Inschriften heute nur noch teilweise lesbar, doch seine geschichtliche Aussagekraft bleibt unbestritten. An der Erhaltung dieses Denkmals besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse.
Die Himmelsthürer Forstgenossenschaft
Ein weiteres Zeichen der gemeinschaftlichen Waldnutzung ist der Gedenkstein der Himmelsthürer Forstgenossenschaft aus dem Jahr 1832, der sich ebenfalls im Himmelsthürer Forst befindet. Er belegt die organisierte, genossenschaftliche Bewirtschaftung des Waldes im 19. Jahrhundert und knüpft an die lange Tradition gemeinsamer Verantwortung für den Escherberg an.
Der Himmelsthürer Forst im Escherberg vereint Natur, Geschichte und gelebte Nachbarschaft. Hudestein und Forstgenossenschaftsstein sind stille, aber eindrucksvolle Zeugen dafür, wie Konflikte durch Regelung und Verständigung gelöst wurden – und wie aus gemeinsamer Nutzung über Jahrhunderte gewachsene Strukturen entstanden sind, die bis heute nachwirken.